Rechtsanwalt Volker Schmidt
Zugleich
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Volker Schmidt wurde 1969 in Marburg geboren.
Am 30.03.1999 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und ist damit an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsbefugt.
Baurecht
Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Schmidt im Bereich des privaten Baurechts spezialisiert und dabei sein baurechtliches Wissen systematisch durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und deren Umsetzung in konkreten Fallgestaltungen ständig erweitert und ausgebaut.
Im Rahmen seiner baurechtlichen Tätigkeiten berät er sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich neben öffentlichen Auftraggebern (Städte und Gemeinden) privaten Bauherren und Handwerksbetrieben auch Bauträgergesellschaften sowie Bauunternehmen.
Am 14.09.2005 wurde Rechtsanwalt Schmidt von der Rechtsanwaltskammer Kassel die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen. Rechtsanwalt Schmidt ist Mitglied im Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg und in der ARGE Bau- und Immobilienrecht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Neben dem primären Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Schmidt seit Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn zudem intensiv mit Fragen aus dem Bereich des Grundstücks-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Im Rahmen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Tätigkeit berät er sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich neben öffentlichen Auftraggebern (Städte und Gemeinden), Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Hausverwaltungen. Zu seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört darüber hinaus die anwaltliche Beratung in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie die Auseinandersetzung mit Fragen aus dem Maklerrecht.
Der ständig ansteigende Beratungsbedarf auch in diesem Bereich hat dazu geführt, dass Rechtsanwalt Schmidt nach intensiver Fortbildung am 28.03.2007 berechtigt wurde, neben dem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auch die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Er ist darüber hinaus Mitglied in der ARGE Mietrecht und Immobilien.
Rechtsanwalt Schmidt hat zudem seit dem Sommersemester 2014 einen Lehrauftrag bei der Philipps-Universität Marburg mit mietrechtlichem Themenschwerpunkt inne.
Marburger Anwaltverein
Von 2006 bis 2016 gehörte Rechtsanwalt Schmidt dem Vorstand des Marburger Anwaltvereins an. Aus zeitlichen Gründen hat er diese Tätigkeit nach 10 jährigem Mitwirken nicht weiter ausüben wollen.
Veröffentlichungen
Rechtsanwalt Schmidt tritt in regelmäßigen Abständen bundesweit durch Veröffentlichungen von gerichtlichen Entscheidungen in den renomierten Fachblättern „Immobilien- & Baurecht“ (IBR) sowie „Immobilien- und & Mietrecht“ (IMR) [www.ibr-online.de] in Erscheinung. Er ist ständiger Mitarbeiter der i.d.-Verlags GmbH, die Herausgeberin vorstehender Zeitschriften ist.
FOCUS Top-Anwalt
2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 wurde Rechtsanwalt Schmidt von der FOCUS-Redaktion als einer der Top-Privatanwälte Deutschlands für den Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts ausgezeichnet.
(FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, November/Dezember 2013; FOCUS-Spezial; Deutschlands Top-Anwälte, Oktober/November 2014; FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, Oktober/November 2015; FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, Oktober/November 2016; FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte Oktober, November 2017;FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, November 2021, FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, September 2022, FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, September 2023, FOCUS-Spezial, Deutschlands Top-Anwälte, Oktober/November 2024.)